IMPLANTATMARKEN GEBEN LEBENSLANGE GARANTIE AUF HERSTELLUNGSFEHLER UND TEILE GARANTIE DIESE GARANTIE BEZIEHT SICH AUF DIE IMPLANTAT- UND TEILE-LIEFERUNG UND DECKT KEINE chirurgischen Eingriffe AB.
Laut Gesetz kann der Zahnarzt keine von ihm durchgeführte Behandlung garantieren. (Klicken für Details)
Auf eigene Initiative kann der Arzt den Patienten jedoch kostenlos behandeln, wenn in bestimmten Zeiträumen ein Problem auftritt für die Suprastruktur) Der Arzt kann das gesamte Operationshonorar und Suprastrukturhonorar einziehen, höchstens jedoch 30 % des aktuellen Implantatpreises.
Auf den Oberbau, dh die auf dem Implantat angebrachte Beschichtung, wird 1 Jahr Garantie gewährt, für das 2. Jahr beträgt der Preis 50 % des aktuellen Preises.
Diese Garantie gilt bei regelmäßiger Inspektion und Kontrolle in unserer Klinik alle 12 Monate Die Garantie gilt in den richtigen Anwendungsfällen des Patienten.
Während der Garantiezeit auftretende Probleme werden kostenlos repariert oder erneuert.
Die auf alle Implantate gewährte 3-jährige klinische Anwendungsgarantie gilt, wenn der Patient in den ersten drei Jahren alle 12 Monate in unsere Klinik kommt. Alle Implantate werden von den Herstellern für lebenslange Struktur- und Teil sind unter Garantie. Bei Implantatverlust nach drei Jahren auf Wunsch des Patienten. Reimplantationsanwendung für Implantat Es wird kostenlos angewendet, aber unter Berücksichtigung des chirurgischen Verfahrens und der Kosten.
In welchen Fällen erlischt die Garantie.
Mundpflege wird vernachlässigt oder ungenügend gepflegt;
Wenn die Empfehlungen des Zahnarztes nicht befolgt werden;
Wenn nicht jedes Jahr eine Inspektion und Kontrolle stattfindet;
Gummi bei altersbedingtem Rückgang und Schmelzen des Kieferknochens;
bei einer Allgemeinerkrankung, wenn durch diese Erkrankung Nebenwirkungen und Schäden im Mundraum auftreten (zB bei Diabetes, Epilepsie, Osteoporose, Chemo- und Strahlentherapie);
In Fällen, in denen körperliche Aktivitäten (Sport usw.) durch Unfälle und Dritte verursacht werden;
Bei Zigarettenkonsum;
In welchen Fällen wird die Garantie nicht gewährt:
In Fällen, die als Folge von Allergien und nicht diagnostizierten Krankheiten auftreten, die vor der Behandlung nicht bemerkt werden können;
Wenn der Schaden in sehr stressigen Zeiten aufgetreten ist (übermäßiges Pressen und Knirschen in der Nacht);
Wenn ein Problem durch das Eingreifen einer anderen Person als der Klinik aufgetreten ist;
Knochentransplantationsprozesse (Knochenexpansion, Sinuslifting usw.);
Wenn dem Patienten die Farbe der Zähne nicht gefällt, obwohl der Patient die Farbe gewählt hat